Kirchgemeindeversammlung
Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2024
- Hier gelangen Sie zu den Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung vom 18. November 2024
Aufgeschaltet am 20.11.2024
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Horgen, Präsidium Dr. Max Walter, Bickelstrasse 3, 8942 Oberrieden,
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG)
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die nächste Kirchgemeindeversammlung findet am 15. Juni 2025 im Anschluss an den Gottesdienst in Langnau statt.
11.15 Uhr, in der reformierten Kirche Langnau am Albis
Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen
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